Was ist ein Freistellungsauftrag und warum du ihn unbedingt einreichen solltest?
Auf Kapitalerträge, wie Dividenden und Gewinne aus Verkäufen unserer ETFs müssen wir Steuern zahlen. Seit 2009 werden somit 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von deinen Erträgen einbehalten. Das macht die Bank direkt von sich aus, das heißt du musst diese nicht extra in deine Steuererklärung eintragen. Es sei denn, dir steht eine Rückzahlung der Abgeltungssteuer zu.
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Jeder Person kann ein sogenannter Sparerpauschbetrag von derzeit 801 EUR angerechnet werden. Bei Ehepaaren sind es insgesamt 1.602 EUR, die nicht versteuert werden müssen. Das heißt, wenn du nun beispielsweise zu versteuernde Kapitalerträge von 5.000 EUR hast, werden nicht diese 5.000 EUR besteuert, sondern nur 4.199 EUR (bei einer Person). Das geschieht allerdings nicht vollautomatisch, sondern du musst bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag anlegen. Keine Sorge. Das geht recht schnell und unkompliziert.
Dabei solltest du jedoch auf jeden Fall beachten, dass, wenn du Konten und Depots bei mehreren Banken hast und mehrere Freistellungsaufträge anlegst, du deinen Sparerpauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR nicht überschreitest. Das wäre Steuerhinterziehung und kann vom Finanzamt auch schnell ermittelt werden.
Wie lege ich eine Freistellungsauftrag an?
Bei der onvista muss man für den Freistellungsauftrag für Ehepartner bisher noch ein Formular ausfüllen und bei der consorsbank kann man es ganz einfach online ausfüllen, das sieht dann so aus: